Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Hildesheimer Gartenbrunnenbau GmbH
Rex-Brauns-Str. 9 A
31139 Hildesheim

Vertreten durch:
Kai Höljes

 

Technischer Berater:

Brunnenbauermeister Ernst-Ulrich Stachelscheid

 

Kontakt 

Telefon +49 (0) 51 21 / 8805861
Telefax +49 (0) 51 21 / 9229906

info@hi-brunnenbau.de
 

Registereintrag

Registergericht: Amtsgericht Hildesheim
Registernummer: HRB 207085

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: ID DE 259612969

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hildesheimer Gartenbrunnenbau GmbH für die Errichtung von Gartenbrunnen

Allgemeines:

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Leistungen der Firma Hildesheimer Gartenbrunnenbau GmbH. Im Folgenden wird der Auftraggeber als AG benannt und die Firma Hildesheimer Gartenbrunnenbau GmbH, als Auftragnehmer, wird als AN bezeichnet. 

Der AG erklärt sich mit seiner Bestellung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, Abweichungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den AN gültig. Anders lautende Geschäftsbedingungen des AG gelten nur dann, wenn der AN diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. 

Auftragsannahme:

Aufträge sind erst bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Sollte aus Gründen behördlicher Auflagen oder in allgemeinen Fällen höherer Gewalt eine Ausführung unserer Leistungen nicht möglich sein, so können wir auch bei bestätigten Aufträgen vom Vertrag zurücktreten. Der AG hat, soweit dies nicht gemäß Vertrag durch uns erfolgt, abzuklären, welche behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse von Dritten erforderlich sind, damit wir die vertraglichen Leistungen ausführen können. 

Lieferzeiten:

Die Lieferzeiten sind als annähernd und freibleibend zu betrachten. Auch bei Zusage eines bestimmten Termins können bei Ausführungsverzögerungen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn die Verzögerung von uns nicht zu vertreten ist oder dem AG von uns rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen vor geplanter Ausführung mitgeteilt wurde. 

Preise:

Alle Preise sind freibleibend. Die Rechnungsstellung erfolgt nach den im Angebot aufgeführten Preisen. Für Irrtümer und Schreibfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen schließen wir eine Haftung unsererseits aus. Mehrleistungen aufgrund von Änderungen oder Erweiterungen müssen nach Absprache mit uns vom AG gesondert vergütet werden. Pauschalpreise bleiben hiervon unberührt. Unsere Forderungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der AG gerät auch ohne Mahnung 14 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug und hat ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen zu zahlen. 

Eigentumsvorbehalt:

Die von uns erbrachten Leistungen und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 

Garantieeinbehalte:

Garantieeinbehalte des AG sind grundsätzlich unzulässig. 

Bauseitige Vorbereitungsarbeiten:

Die bauseitigen Zufahrts- und Ausführungsbedingungen werden mit dem AG vor Ort abgesprochen. Danach ist der AG für folgende Mitwirkungshandlungen verantwortlich: 

 

 

  • Eine entsprechende Bohranzeige ist durch den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten bei der Gemeinde einzureichen
  • Die Zu- und Abfahrt zu der Baustelle muss uneingeschränkt möglich sein.
  • Für das Raupenbohrgerät ist eine freie Durchfahrt von mindestens 1,5 m und eine freie Arbeitshöhe von mindestens 5 m vorzusehen. Sollten im Bereich der Bohrungen elektrische Freileitungen verlaufen, so ist zu diesen ein Sicherheitsabstand von 5 m bei einer Bohrmasthöhe von 4 m einzuhalten.
  • Das Bohrgerät benötigt eine freie Standfläche von 2,5 x 4,0 m.
  • Die Ermittlung aller im Bohrbereich befindlichen, unter Gelände liegenden Werkleitungen oder Bauten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an unterirdischen Leitungen oder an unterirdischen oder oberirdischen Bauten und         Anlagen.
  • Der Bauherr / AG hat Auskünfte zur Kampfmittelfreiheit einzuholen und diese vor Beginn der Bauarbeiten zur Verfügung zu stellen.
  • Flurschäden, die sich bei Bohrarbeiten nicht vermeiden lassen, sind bauseits zu beheben, etwaige Kosten hierfür trägt der AG.
  • Flächen und Bauteile, für die während der Arbeiten Verschmutzungsgefahr bestehen sind vom AG rechtzeitig vor Bohrbeginn mit geeigneten Folien abzudecken.
  • In maximal 50 m Entfernung von der Bohrstelle muss ein Hauswasseranschluss, für den AN zur kostenlosen Nutzung vorhanden sein.
  • In maximal 50 m Entfernung von der Bohrstelle muss ein Stromanschluss von 230V/16A kostenlos zur Verfügung stehen.
  • Das Einholen von Kabel- und Leitungsplänen (Strom, Gas, Kanal, Wasser, Leerrohre, Telekom, ...) von erdverlegten Leitungen muss vom AG vor Bohrbeginn erfolgen.  Erfolgt dies nicht, trägt der AG im Falle Beschädigungen an erdverlegten Leitungen    durch Bohr- und Grabarbeiten durch den AN das Risiko und die Kosten für Schäden an Mensch und Material und deren Reparaturarbeiten.

Gewährleistung, Haftung:

Wir leisten für die erbrachten Leistungen und Lieferungen Gewähr. Eine Garantie für das Vorhandensein von Grundwasser in ausreichender Qualität und/oder Quantität kann von uns nicht übernommen werden. Hierzu hat der AG den AN schriftlich zu beauftragen. Im Falle das Grundwasser in nicht ausreichender Qualität und/oder Quantität vorhanden ist oder bei Abbruch des Vorhabens werden die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß Angebot berechnet. Der AG oder seine Vertreter haben uns festgestellte Mängel oder Schäden unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für bereits während der Ausführung festgestellte Mängel oder Schäden. Treten Schäden nach Abnahme der Leistungen durch den AG auf, so hat der AG nachzuweisen, dass diese von uns verursacht sind. 

Salvatorische Klausel:

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen müssen bei Auftragsvergabe schriftlich bestätigt werden. Wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden, so gelten diese als stillschweigend anerkannt. Spätere und anderweitig lautende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. 

Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hildesheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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